Nutzungsbedingungen
Sicherheit und Verhalten
- Den Weisungen der Standaufsicht, der Schießtrainer und weiterem Personal des Schießzentrums Hochfranken ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen bewusstseinsverändernden oder sedierenden Medikamenten vor und während des Schießbetriebes ist untersagt, unabhängig davon, ob diese ärztlich verordnet wurden.
3. Rauchen und offenes Feuer sind auf dem gesamten Gelände ausnahmslos verboten. Im Außenbereich kann in gekennzeichneten Raucherbereichen geraucht werden.
4. In der gesamten Anlage sind die Waffen entladen, geöffnet und im geschlossenen Transportbehältnis zu transportieren. Sie dürfen ausschließlich auf den Schießständen aus den Transportbehältnissen entnommen werden.
5. Ziel- und Anschlagübungen sind außerhalb der Schießstände verboten.
6. Während des Schießbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes innerhalb der Raumschießanlage Pflicht.
7. Nur die Person, die von der Aufsicht genannt wird, darf seine Waffe laden und schießfertig machen. Die anderen Waffen bleiben UNGELADEN auf dem Tisch liegen.
8. Innerhalb der Raumschießanlage ist die Mündung der Waffe jederzeit in Richtung des Geschossfangs zu halten.
9. Nach Beendigung der Nutzung ist der Schießstand besenrein zu verlassen. Leere Hülsen und Müll sind zu entfernen und in die bereitgestellten Behälter entsprechend ihrer Kennzeichnung zu entsorgen.
Technische Beschränkungen & Munition
- Zugelassen sind nur Waffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von maximal 7.000 Joule (E₀) aufweisen. Die Verwendung von Schrotflinten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Standbetreibers erlaubt. Schwarzpulverwaffen dürfen nicht verwendet werden.
- Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, Flintenlaufgeschosse, Kunststoffgeschosse, nicht kenntlich gemachte Militärmunition und Geschosse, welche einen hohen Schaden an der Leinwand verursachen (bspw. Wad-Cutter und Hohlspitzgeschosse) dürfen nicht verwendet werden. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten und Waffen obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht.
- Die Verwendung von wiedergeladener Munition ist untersagt.
- Ein Verstoß speziell gegen diese Vorschrift („Technische Beschränkungen und Munition“) hat zur Folge, dass der Verwender nicht nur für Personen- und Sachschäden, sondern ebenfalls uneingeschränkt für einen Ausfall der Anlage inklusive Übernahme der Regressansprüche entgangener Einnahmen bis zur Freigabe der Anlage aufkommt.
Haftung und Schadenersatz
- Ich versichere, im Besitz einer gültigen Jagd-/Sporthaftpflicht oder einem vergleichbarer Versicherungsschutz zu sein. Sollte kein Versicherungsschutz nachweisbar sein, ist eine Tagesversicherung abzuschließen.
- Falls der Schießstandnutzer das Inventar des Schießkinos beschädigt, werden ihm Reparatur- oder Erneuerungsarbeiten in Rechnung gestellt. Diese gilt für jegliche Schäden – folgende Schäden werden pauschal abgerechnet: Bodentreffer: 100 €, Wandtreffer: 200 €, Deckentreffer: 300 €. Über die Pauschale hinaus entstandene Mehrkosten werden nachberechnet.
- Der Schütze ist verpflichtet, vor Aufnahme des Trainings den Stand auf etwaige Vorbeschädigungen zu untersuchen und diese unverzüglich dem Personal zu melden. Andernfalls wird von einem unversehrten Zustand des Standes ausgegangen.
- Die Firma Schießzentrum Hochfranken GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Schießstandbesuchern verursacht werden. Der Schießstandnutzer stellt die Betreiber von Schadenersatzansprüchen anderer Schießkinobesucher oder Dritter für vom Schießkinobesucher verursachte Schäden frei. Der Betreiber schließt die Haftung für vom Schießkinobesucher mitgebrachte Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch den Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte vorsätzlich verursacht wurde.
Weitere Bestimmungen
- Die gebuchte Nutzungsdauer umfasst die Trainingszeit inklusive Vor- und Nachbereitung. Der Schießstand darf erst zu Beginn der gebuchten Zeit betreten werden und muss bis zum Ende der gebuchten Zeit besenrein verlassen werden.
- Die ausgehängte Schießstandordnung ist zu beachten.
- Bild- und Tonaufnahmen innerhalb der Raumschießanlage sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.
- Der Verzehr von sämtlichen Speisen und Getränken auf den Schießständen ist nicht gestattet.
- Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die Einhaltung sämtlicher waffenrechtlicher Bestimmungen für Minderjährige ist durch den Erziehungsberechtigen sicherzustellen.
- Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Richtlinien und die Sicherheit kann der Teilnehmer von der Schießstandnutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten sowie die Nutzungsgebühr werden nicht erstattet. Bei wiederholtem oder vorsätzlichem Verstoß behalten wir uns einen dauerhaften Ausschluss vor.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Es gelten weiterhin die AGB und die Datenschutzerklärung der Schiesszentrum Hochfranken GmbH.
